Preise
Die Behandlungskosten werden von den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich erstattet. Je nach Versicherung und Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. Ihrer privaten Zusatzversicherung werden möglicherweise nicht alle Kosten vollständig übernommen. Die entstehenden Kosten sind unabhängig von jeglicher Versicherungs- oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Bitte klären Sie daher Ihre Versicherungsbedingungen vorab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für heilpraktische Behandlungen in der Regel nicht.
Terminabsagen
Bitte sagen Sie einen vereinbarten Termin bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei verspäteter Absage wird Ihnen ein Betrag von 30 € in Rechnung gestellt, den auch eine bestehende private Krankenversicherung oder die Beihilfe nicht erstattet.